Die Realschule stellt sich vor!
Virtueller Rundgang an unserer Schule
Wie den Medien zu entnehmen war, hat sich der Ministerrat am vergangenen Donnerstag über die Maßnahmen des Infektionsschutzes in Bayern ab dem 15. Februar beraten. Für den Schulbereich wurde dabei beschlossen, dass der Unterrichtsbetrieb in der Woche vom 15. -19. Februar in der jetzigen Form (d. h. durchgehend Distanzunterricht für alle Jahrgangsstufen) fortgeführt wird. Zudem wird die Notbetreuung unter den bisherigen Rahmenbedingungen weiter angeboten.Für den Zeitraum ab dem 22. Februar wurde beschlossen, dass in Abhängigkeit vom Inzidenzwert der jeweiligen Region die Abschlussklassen in den Wechsel- oder Präsenzunterricht zurückkehren.Detailabstimmungen zum Unterrichtsbetrieb ab dem 22. Februar sind im Kultusministerium im Moment noch in Arbeit und liegen uns dementsprechend noch nicht vor. (Elternbrief)
Wie Sie sicher bereits aus der Presse erfahren haben, hat sich das Kultusministerium dazu entschlossen, einige Regelungen zum Distanzunterricht anzupassen.
Bis einschließlich 12.02.2021 gelten folgende Regeln für den Unterricht an der Realschule Hof:
Weitere Vorgaben und Hinweise finden Sie hier. (Elternbrief 28.01.21 bzw. Elternbrief KM)
Die Infektionszahlen bleiben in Bayern auf hohem Niveau und lassen den Präsenzunterricht momentan nicht zu: Nach Beschluss des Ministerrats vom 6. Januar werden alle Schülerinnen und Schüler nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht lernen. Bayern geht aufgrund des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens in einen verlängerten Lockdown: Der Ministerrat hat damit einhergehend entschieden, dass an allen bayerischen Schulen in allen Jahrgangsstufen im Zeitraum vom 11. bis 29. Januar 2021 ausschließlich Distanzunterricht stattfindet (Elternbrief Distanzunterricht). Eine Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eingerichtet. (Merkblatt Notbetreuung)
Schreiben des KM an die Eltern
Das Kultusministerium bereitet sich für die Zeit nach den Weihnachtsferien angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen auch auf Wechsel- beziehungsweise Distanzunterricht vor. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht genau absehbar, wie der Unterrichtsbetrieb ab dem 11. Januar 2021 im Detail organisiert sein wird. Konkrete Entscheidungen sind erst im Anschluss an die nächste Ministerpräsidentenkonferenz zu erwarten, die für den 05. Januar 2021 vorgesehen ist. Über alle relevanten Informationen werden wir sie zeitnah informieren. (04.01.2021, 17:00 Uhr)
Liebe Mitglieder der Schulfamilie!
wir wünschen Ihnen und Ihren Familien in dieser außergewöhnlichen Zeit mit großen Herausforderungen ein besinnliches Weihnachtsfest, Zeit zum Entspannen und Erholen und einen guten Rutsch in ein gesundes und glückliches Jahr 2021. - Schulleitung der Johann-Georg-August-Wirth-Realschule Hof -
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Stadt Hof (7-Tage-Inzidenz > 400) findet ausgehend von der Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 von Montag, den 14.12.2020 bis zum Beginn der vorgezogenen Weihnachtsferien für alle Jahrgangsstufen einschließlich der Abschlussklassen Distanzunterricht statt. Alle Schülerinnen und Schüler werden entweder über mebis oder MS Teams mit Unterrichtsmaterialen versorgt. Die bereitgestellten Aufgaben sind für die Schülerinnen und Schüler verpflichtende Aufgaben. In den Klassen, die bereits mit Teams arbeiten, können auch Videokonferenzen in der Stunde laut Stundenplan abgehalten werden. Hierüber werden die Klassen von der jeweiligen Fachlehrkraft informiert. Auch hier besteht Präsenzpflicht der Schülerinnen und Schüler. Die geplanten Leistungsnachweise in der 10. Jahrgangsstufe werden verschoben. Die Bekanntgabe der neuen Termine erfolgt rechtzeitig. Bei Bedarf der Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit uns auf.
Die Staatsregierung hat entschieden, dass am 21. und am 22. Dezember 2020 kein Unterricht mehr stattfindet. Der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien 2020 ist somit bereits am Freitag, den 18. Dezember. Die Schulen bieten – soweit das Infektionsgeschehen es zulässt – an beiden Tagen eine Notbetreuung an. Dabei ist das entsprechende Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu beachten. (Weihnachtsferien 2020) (28.11.2020)