Neue Regelung für den Unterrichtsbetrieb in Abschlussklassen - verpflichtende Selbsttest
Ab dem 12. April 2021 gelten laut Schreiben des Kultusministeriums vom 26.03.21 folgende Regelungen: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 findet, soweit die zuständige Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes anordnet, Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in den Abschlussklassen statt.
In diesen Klassen dürfen ab 12. April nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die:
- in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder
- einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden).
Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
In allen anderen Jahrgangsstufen findet weiterhin Distanzunterricht statt.